Voraussetzung
Unsere Praxis hat die Voraussetzungen für die Beurteilung und Behandlung der Krankenkassenspange erfüllt.
Die Kostenübernahme bzw Zuzahlung bekommen Kinder und Jugendliche unter 18Jahren.
Dafür wird als erster Schritt der Schweregrad der Fehlstellung (IOTN) bestimmt.
Kinder und Jugendliche mit einer massiven Fehlstellung (IOTN Grade 4 und 5) erhalten von ihrer jeweiligen Krankenkasse eine 80prozentige Kostenübernahme für eine abnehmbare (interzeptive) oder festsitzende Spange.
Wird bei ihrem Kind eine geringere Fehlstellung (IOTN Grad 1,2 oder3) festgestellt, können auch dafür Zuschüsse beantragt werden.