Ja, auch bei uns gibt es die Krankenkassenspange.

Voraussetzung

Unsere Praxis hat die Voraussetzungen für die Beurteilung und Behandlung der Krankenkassenspange erfüllt.

Die Kostenübernahme bzw Zuzahlung bekommen Kinder und Jugendliche unter 18Jahren.

Dafür wird als erster Schritt der Schweregrad der Fehlstellung (IOTN) bestimmt.

Kinder und Jugendliche mit einer massiven Fehlstellung (IOTN Grade 4 und 5) erhalten von ihrer jeweiligen Krankenkasse eine 80prozentige Kostenübernahme für eine abnehmbare (interzeptive) oder festsitzende Spange.

Wird bei ihrem Kind eine geringere Fehlstellung (IOTN Grad 1,2 oder3) festgestellt, können auch dafür Zuschüsse beantragt werden.

Kosten

IOTN Feststellung:

50,- (Rückvergütung dzt 40,-)

Herausnehmbare/Interzeptive Zahnspange:

980,- bis 1650,- Krankenkassen können 80% des derzeitig gültigen Kassentarifs für das 1. Behandlungsjahr rückerstatten. (Hier noch wichtige Information zur Abrechnung mit der Krankenkasse.)

Festsitzende Therapie:

4900,- bis 5900,- Gesamtkosten für die Behandlung. Die Kosten werden auf mehrere Teile bzw Jahre aufgeteilt.

Die Krankenkasse kann 80% des derzeitig gültigen Kassentarifes bezuschussen.

Bei einer festsitzenden Behandlung im Rahmen der GratisZahnspange dürfen laut Krankenkasse ausschließlich Metall Brackets verwendet werden.

Interessiert?

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01/905 15 510